Zurück zur Übersicht
blob

31. März 2025

Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten.

 

Aus diesem Grund möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die im Burgenland geltende Rechtslage im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern informieren.

 

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

 

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

- dem zeitlichen Rahmen

- der notwendigen Öffentlichkeit

- zulässiger Materialien

- notwendiger Sicherheitsvorkehrungen

- Aufzeichnungen und

- Ausnahmen

für die Abhaltung von Osterfeuern.

 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://www.burgenland.at/themen/umwelt/luftguete/informationen/publikationen/brauchtumsfeuer-aber-richtig/.

 

Dokumente