Der Artikel 6 EED III gibt vor, dass ein Inventar der beheizten und/oder gekühlten Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen, zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen ist. Mit der Veröffentlichung des Gebäudeinventars, kommen wir als Gemeinde Draßburg unserer Verpflichtung hiermit gemäß Artikel 6 der EU-Richtlinie 2023/1791. nach.

