Drassburg Wappen

Amtssignatur

Bildmarke Drassburg horizontalIm Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Naturparkgemeinde Baumgarten auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur

finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Die Veröffentlichung der Bildmarke

der Naturparkgemeinde Baumgarten gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier (Bildmarke) [236 KB] .

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw.

https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Europagemeinde Draßburg: Tel. 02686 5007, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  bzw. finden Sie sämtliche relevanten Informationen in unserem Impressum.

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich von Montag - Freitag in der Zeit von 08 - 12 Uhr
  • Postalisch an die Adresse: 7021 Draßburg, Eisenstädterstraße 7
  • Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Per FAX: 02686 5007 40

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt: zulässige elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf, .odt, .txt max. Dateigröße: 15 MB