K U N D M A C H U N G betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Draßburg
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K U N D M A C H U N G
betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Draßburg
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Gemeinde Draßburg und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Gemeinde Draßburg besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
per Post/ Zustelldienst/ persönliche Abgabe:
Gemeinde Draßburg
Eisenstädterstraße 7, 7021 Draßburg
Per E-Mail: post@drassburg.bgld.gv.at
Per Telefon: +43 (0) 2686 5007
Per Telefax: +43 (0) ) 2686 5007 40
Anbringen per Fax oder e-mail, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Hinweis: Zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.
Parteienverkehr (Bürgerservice) für persönliche Vorsprachen:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.) oder nach Vereinbarung
Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
Amtsstunden
Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
MIME-Type |
Dateiendung(en) |
Bedeutung |
text/plain |
*.TXT |
Reine Textdatei |
application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint |
*.RTF *.DOC, *.DOCX *.XLS, *.XLSX *.PPT, *.PPTX |
Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei |
image/jpeg jpg jpe |
*.JPEG, *.JPG, *.JPE |
JPEG Datei |
Kundmachungen iSd §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde Draßburg können auch im Internet auf der Seite www.drassburg.at erfolgen.
Der Bürgermeister
Ing. Christoph Haider