Drassburg Wappen

K U N D M A C H U N G betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Draßburg

 K U N D M A C H U N G

betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Draßburg

 

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Gemeinde Draßburg und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Gemeinde Draßburg besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

per Post/ Zustelldienst/ persönliche Abgabe: 

Gemeinde Draßburg

Eisenstädterstraße 7, 7021 Draßburg

 

Per E-Mail:               post@drassburg.bgld.gv.at

Per Telefon:             +43 (0) 2686 5007

Per Telefax:              +43 (0) ) 2686 5007 40

 

Anbringen per Fax oder e-mail, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen. 

 

Hinweis: Zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

 

 Parteienverkehr (Bürgerservice) für persönliche Vorsprachen:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.) oder nach Vereinbarung

 

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

 

Amtsstunden

Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

 

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

 

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

 

MIME-Type

Dateiendung(en)

Bedeutung

text/plain

*.TXT

Reine Textdatei

application/pdf

application/rtf

application/msword

application/msexcel

application/mspowerpoint

*.PDF

*.RTF

*.DOC, *.DOCX

*.XLS, *.XLSX

*.PPT, *.PPTX

Portable Document Format Datei

Rich Text Format Datei

MS Word Datei

MS Excel Datei

MS Powerpoint Datei

image/jpeg jpg jpe

*.JPEG, *.JPG, *.JPE

JPEG Datei

 

Kundmachungen iSd §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde Draßburg können auch im Internet auf der Seite www.drassburg.at erfolgen.

 

Der Bürgermeister

Ing. Christoph Haider